Wir verstehen die Pflege als Dienstleistung die am gesunden, kranken, alten und behinderten Menschen unter Berücksichtigung ihrer Selbstbestimmung in deren Lebensspanne zwischen Geburt und Lebensende erbracht wird.
Jeder Mensch hat ein Recht auf respektvolle Zuwendung, unabhängig von seinem Glauben, seiner Weltanschauung und seiner Herkunft. Ziel unserer Arbeit ist es, den Menschen, die wir pflegen und betreuen, trotz Ihres Hilfebedarfs eine möglichst eigenständige und selbstbe-stimmte Lebensführung in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht.
Kernpunkt unserer Grundhaltung ist ein erweitertes Verständnis von Pflegebedürftigkeit, das sich mit dem „Neuen Begutachtungsinstrument (NBI)“ entwickelte.
Pflegebedürftigkeit entsteht, wenn ein Mensch nicht über die Fähigkeit, das Wissen oder die Willenskraft verfügt, um körperliche oder psychische Beeinträchtigungen, gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen selbstständig zu kompensieren beziehungsweise zu bewältigen.
Nicht die Erkrankung (oder Behinderung) und die durch sie verursachten Einbußen sind das Entscheidende, sondern die Frage, ob jemand zur selbstständigen Durchführung von Aktivitäten, zu selbstständiger Krankheitsbewältigung oder selbstständiger Gestaltung von Lebensbereichen in der Lage ist. Pflegebedürftigkeit ist insofern zu verstehen als Abhängigkeit von personeller (pflegerischer) Hilfe.
Was auch bedeutet, dass bei vollständiger Kompensation einer Beeinträchtigung durch Hilfsmittel nicht von Pflegebedürftigkeit gesprochen werden kann. Gemeinsamkeit unterschiedlicher pflegetheoretischer Richtungen treffen hier zusammen. Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten, bei der Krankheitsbewältigung und bei der Gestaltung von Lebensbereichen ist hier die zentrale Kategorie.